Schutz des Menschen

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse können zum Schutz der Gesundheit beitragen. Neue Behandlungs- und Vorbeugungsverfahren werden jedoch in aller Regel erst dann eingesetzt, wenn sie in Humanforschungsprojekten geprüft wurden und wirksam sind – dafür bestehen in der Schweiz klare Vorgaben.

Erforschung von Vorbeugungs- und Behandlungsverfahren

Um die Gesundheit zu erhalten und wieder herzustellen, werden zahlreiche Verfahren zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten eingesetzt. Die Forschung in den Disziplinen Medizin, Biologie, Psychologie und Sozialwissenschaften trägt dazu bei, neue Verfahren zu entdecken und zu entwickeln sowie die Wirksamkeit bestehender Verfahren in Frage zu stellen oder auch zu bestätigen.

Anwendung von getesteten, etablierten und wirksamen Verfahren

In der Schweiz gibt es klare Vorgaben, welche Verfahren angewandt werden dürfen und welche nicht. Verfahren, welche in der alltäglichen Praxis angewandt werden, sind getestet, etabliert und wirksam.

Vorbeugungs- und Behandlungsverfahren: Um Krankheiten vorzubeugen und zu behandeln, werden zahlreiche Verfahren eingesetzt – so zum Beispiel, Therapien, Medizinprodukte, Bestrahlungen, chirurgische Eingriffe oder Arzneimittel.
Vorbeugungs- und Behandlungsverfahren

Um Krankheiten vorzubeugen und zu behandeln, werden zahlreiche Verfahren eingesetzt – so zum Beispiel, Therapien, Medizinprodukte, Bestrahlungen, chirurgische Eingriffe oder Arzneimittel.

Schutz der Gesundheit

Das Schweizerische Gesundheitssystem hat zum Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und zu fördern. Im Zentrum der Regelung zur Humanforschung steht der Schutz eines jeden Menschen sowie der respektvolle Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten.

Gute Rahmenbedingungen für die Forschung

Für die Gesundheit spielt die Wissenschaft eine zentrale Rolle, denn durch die Forschung werden neue Erkenntnisse gewonnen und können überholte Erkenntnisse angepasst werden. Die Regelung zur Humanforschung bezweckt, gute Rahmenbedingungen für die Froschung am Menschen zu schaffen.

Schutz des Menschen: Das Ziel der Regelung zur Humanforschung ist der Schutz eines jeden Menschen sowie der respektvolle Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten.
Schutz des Menschen

Das Ziel der Regelung zur Humanforschung ist der Schutz eines jeden Menschen sowie der respektvolle Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten.

Testen von Verfahren am Menschen

Um die Wirksamkeit und Sicherheit von neuen Verfahren zu prüfen, müssen diese am Menschen getestet werden – dafür wird eine behördliche Bewilligung benötigt. Zeigt ein neues Verfahren in den Tests seine Wirksamkeit und ist das Verhältnis von Nutzen und Risiko angemessen, wird es zugelassen bzw. zum Standard und kann somit am Menschen angewandt werden.

Schutz der Forschungsteilnehmenden

Die Teilnahme an einem Forschungsprojekt ist für Testpersonen zum Teil mit gesundheitlichen Risiken verbunden – je nach Projekt bietet sich ihnen aber auch die Chance, frühzeitig von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu profitieren. Im Zentrum steht jedoch bei allen Humanforschungsprojekten der Schutz der Forschungsteilnehmenden bzw. der respektvolle Umgang mit deren Gesundheitsdaten.

Testen von Verfahren am Menschen : Neue Vorbeugungs- und Behandlungsverfahren – wie zum Beispiel ein Arzneimittel – müssen in einem behördlich bewilligten Forschungsprojekt am Menschen getestet werden. Zeigt ein Verfahren seine Wirksamkeit und ist das Risiko-Nutzen-Verhältnis angemessen, wird es für die Praxis zugelassen bzw. als Standard definiert.
Testen von Verfahren am Menschen

Neue Vorbeugungs- und Behandlungsverfahren – wie zum Beispiel ein Arzneimittel – müssen in einem behördlich bewilligten Forschungsprojekt am Menschen getestet werden. Zeigt ein Verfahren seine Wirksamkeit und ist das Risiko-Nutzen-Verhältnis angemessen, wird es für die Praxis zugelassen bzw. als Standard definiert.