Projekte ohne Bewilligungspflicht

Für Projekte, in denen mit anonymisierten Datensätzen oder mit anonymisierten Proben gearbeitet wird, besteht keine Bewilligungspflicht. Die Forschenden verwenden hierbei zwar Gesundheitsdaten von Menschen, können diese jedoch nicht mehr dem jeweiligen Individuum zuordnen.

Anonymisierte Datensätze

In Projekten ohne Bewilligungspflicht wird immer mit anonymisierten Datensätzen gearbeitet. Es werden also Daten analysiert, welche sich nicht mehr einer bestimmten Person zuordnen lassen.

Widerspruchsrecht in Bezug auf Anonymisierung

Die Datenspender von biologischem Material und genetischen Daten werden vorgängig über die Anonymisierung informiert – legen sie keinen Widerspruch ein, können ihre Proben bzw. Daten anonymisiert für die Forschung weiterverwendet werden. Alle Personen haben die Möglichkeit, die Verwendung ihrer Proben bzw. Daten zu verweigern. Bei Studien mit nicht-genetischen Daten ist keine vorgängige Information über die Anonymisierung nötig.

Verzicht auf Anonymisierung

Die Datenspender können auch bewusst auf eine Anonymisierung der Daten verzichten, um so von allfälligen Studienerkenntnissen zu profitieren. Sollte dies der Fall sein, müssen sie allerdings an einer bewilligungspflichtigen Studie teilnehmen, da nur solche Projekte mit nicht-anonymisierten Daten arbeiten dürfen.

Humanforschungsprojekte ohne Bewilligungspflicht: Für Projekte, in denen mit anonymisierten Daten oder Proben gearbeitet wird, besteht keine Bewilligungspflicht. Die Datenspender von biologischem Material und/oder genetischen Daten werden über die Anonymisierung informiert und haben die Möglichkeit, die Verwendung ihrer Daten zu verweigern, in dem sie der Anonymisierung und somit der möglichen Weiterverwendung widersprechen.
Humanforschungsprojekte ohne Bewilligungspflicht

Für Projekte, in denen mit anonymisierten Daten oder Proben gearbeitet wird, besteht keine Bewilligungspflicht. Die Datenspender von biologischem Material und/oder genetischen Daten werden über die Anonymisierung informiert und haben die Möglichkeit, die Verwendung ihrer Daten zu verweigern, in dem sie der Anonymisierung und somit der möglichen Weiterverwendung widersprechen.

Weitere Projekte ohne Bewilligungspflicht

Weitere Beispiele für Projekte ohne Bewilligungspflicht sind Fallstudien an einzelnen Personen, die keine verallgemeinerbaren Erkenntnisse generieren, sowie Studien, die weder Krankheiten noch Grundlagenforschung zum Gegenstand haben. Von Fall zu Fall muss geprüft werden, ob Praxiserfahrungsberichte, Projekte der Qualitätssicherung sowie akademische Qualifikationsarbeiten bewilligungspflichtig sind.